Mängelhaftung

Mängelhaftung
Mạ̈n|gel|haf|tung, die (Rechtsspr.):
Haftung für Mängel an etw.; Gewährleistung (2).

* * *

Mängelhaftung,
 
bürgerliches Recht: die Verpflichtung eines Vertragsteils, dem anderen für Fehler (Sach- oder Rechtsmängel) der geschuldeten Leistung einzustehen (Gewährleistung). Die Mängelhaftung ist bei einzelnen Vertragsarten verschieden geregelt; wichtig ist sie beim Kauf, besonders beim Viehkauf (Hauptmängel), beim Reisevertrag und beim Werkvertrag. Die Mängelhaftung wird durch Mängelrüge geltend gemacht.

* * *

Mạ̈n|gel|haf|tung, die (Rechtsspr.): Haftung für Mängel an etw.; ↑Gewährleistung (2).

Universal-Lexikon. 2012.

Игры ⚽ Нужно сделать НИР?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Mängelhaftung — Die Gewährleistung, Mängelhaftung oder Mängelbürgschaft bestimmt Rechtsfolgen und Ansprüche, die dem Käufer im Rahmen eines Kaufvertrags zustehen, bei dem der Verkäufer eine mangelhafte Ware oder Sache geliefert hat. Auch beim Werkvertrag gibt es …   Deutsch Wikipedia

  • Mängelhaftung — Synonym für Mängelgewährleistung. Haftung des Verkäufers etc. für ⇡ Mängel eines Gegenstandes. Vgl. auch ⇡ Gewährleistung, ⇡ Sachmängelhaftung, ⇡ Rechtsmängelhaftung und bei den einzelnen Rechtsverhältnissen …   Lexikon der Economics

  • Mängelhaftung — Mạ̈n|gel|haf|tung (Rechtssprache) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Garantie — I. Allgemein:Begriff mit vielen Bedeutungen, zumeist im Sinn von ⇡ Mängelhaftung, auch von ⇡ Bürgschaft. II. G. aus Kaufvertrag:1. Begriff: Übernahme einer Gewähr durch den Verkäufer gegenüber dem Käufer, die über die gesetzliche Mängelhaftung… …   Lexikon der Economics

  • Gewährleistung — Die Gewährleistung, Mängelhaftung oder Mängelbürgschaft bestimmt Rechtsfolgen und Ansprüche, die dem Käufer im Rahmen eines Kaufvertrags zustehen, bei dem der Verkäufer eine mangelhafte Ware oder Sache geliefert hat. Auch beim Werkvertrag gibt es …   Deutsch Wikipedia

  • Gewährleistungsanspruch — Die Gewährleistung, Mängelhaftung oder Mängelbürgschaft bestimmt Rechtsfolgen und Ansprüche, die dem Käufer im Rahmen eines Kaufvertrags zustehen, bei dem der Verkäufer eine mangelhafte Ware oder Sache geliefert hat. Auch beim Werkvertrag gibt es …   Deutsch Wikipedia

  • Gewährleistungsfrist — Die Gewährleistung, Mängelhaftung oder Mängelbürgschaft bestimmt Rechtsfolgen und Ansprüche, die dem Käufer im Rahmen eines Kaufvertrags zustehen, bei dem der Verkäufer eine mangelhafte Ware oder Sache geliefert hat. Auch beim Werkvertrag gibt es …   Deutsch Wikipedia

  • Gewährleistungspflicht — Die Gewährleistung, Mängelhaftung oder Mängelbürgschaft bestimmt Rechtsfolgen und Ansprüche, die dem Käufer im Rahmen eines Kaufvertrags zustehen, bei dem der Verkäufer eine mangelhafte Ware oder Sache geliefert hat. Auch beim Werkvertrag gibt es …   Deutsch Wikipedia

  • Gewährleistungsrecht — Die Gewährleistung, Mängelhaftung oder Mängelbürgschaft bestimmt Rechtsfolgen und Ansprüche, die dem Käufer im Rahmen eines Kaufvertrags zustehen, bei dem der Verkäufer eine mangelhafte Ware oder Sache geliefert hat. Auch beim Werkvertrag gibt es …   Deutsch Wikipedia

  • Mängelbürgschaft — Die Gewährleistung, Mängelhaftung oder Mängelbürgschaft bestimmt Rechtsfolgen und Ansprüche, die dem Käufer im Rahmen eines Kaufvertrags zustehen, bei dem der Verkäufer eine mangelhafte Ware oder Sache geliefert hat. Auch beim Werkvertrag gibt es …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”